Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürger*in der Gemeinde Mengerskirchen und damit von der Planung betroffen begründe ich das Antragsziel entsprechend der Stellungnahme der Initiative A107 wie folgt:
Der Regionalplanentwurf weist zwischen den Ortslagen Mengerskirchen und Winkels ein Vorranggebiet mit einer Größe von 33,8 ha für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe aus. Wir positionieren uns klar gegen die Ausweisung der geplanten Fläche A107 als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und fordern die Planfläche aus dem Regionalplan herauszunehmen.
Wir gehen davon aus, dass Sie unserem Ersuchen folgen, hilfsweise finden sich in der anliegenden Stellungnahme Vorschläge zu Tabuzonen bzw. Verkleinerung der Gebietsabgrenzung.
Bevor wir die einzelnen Schutzgüter erörtern, möchten wir grundsätzlich zu Nachhaltigkeitsaspekten Stellung beziehen.
Auf Seite 113 des Regionalplantextes ist zu lesen, dass ein sparsamer und schonender Umgang mit Primärrohstoffen geboten ist, da oberflächennahe mineralische Rohstoffe nur in begrenztem Umfang und standortgebunden vorhanden sind. Gleichzeitig wird relativiert, dass Regionalpläne weder die Aufgabe noch die Möglichkeit haben, die Entwicklung der Recycling-Wirtschaft zu beeinflussen oder technische Innovationen im Bereich der Substitution zu fördern. Dennoch sollten zur Schonung von Primärrohstoffen alle realistischen, wirtschaftlich und ökologisch vertretbaren Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärrohstoffen (Substituts, Recyclingstoffe) wahrgenommen werden.
Mit dem Regionalplan werden für den Planungszeitraum Standortentscheidungen für Abbauflächen getroffen. Zentrale Grundlage für die Festlegung der VRG für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten Planung ist eine vom HLNUG durchgeführte Lagerstättenerhebung. Soweit sonstige Belange, wie z. B. der Grundwasserschutz, nicht entgegenstehen, ist es im Sinne der Nachhaltigkeit geboten, zunächst erschlossene Abbaustellen umfassend auszubeuten, bevor ein neuer Aufschluss getätigt wird. (Seite 113f., Textteil Regionalplan)
Wenn weiterhin bedarfsorientiert abgebaut wird, verfallen die Nachhaltigkeitsziele des Regionalplans sparsam und schonend mit Primärrohstoffen umzugehen, zu einem Lippenbekenntnis. Wir stellen die Frage, auf welcher Ebene der Planung die Nachhaltigkeitskriterien insbesondere im Sinne der Bereithaltung primärer Rohstoffe auch für nachfolgende Generationen abgewogen werden?
Wie soll so politischer oder wirtschaftlicher Druck für Innovationen entstehen, neue Sekundärrohstoffe oder die Recyclingwirtschaft zu entwickeln? Soll das auf den Zeitpunkt verschoben werden, wenn diese erschöpflichen Quellen gänzlich ausgebeutet wurden?
Auch aus städtebaulicher Sicht halten wir die Planung für nicht vertretbar.
Nachhaltigkeit, der demographische Wandel und der Klimawandel, wurden in der Aufstellung des Regionalplans 2010 als die drei Megatrends mit besonderer Relevanz für die Planungsregion Mittelhessen zu den Leitprinzipien ausgerufen.
Im Eckpunktepapier für die Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen vom
03. April 2018 heißt es, diese Aspekte sollen auch für den neuen Regionalplan „eine ungebrochen hohe Bedeutung“ haben.
Keiner der Leitsätze sind bei Ausweisung der Vorrangfläche A 107 aus raumplanerischer Sicht umgesetzt worden. Die Fläche des geplanten Vorranggebiets liegt deutlich zu dicht an Siedlungsräumen. Die Bemühungen der letzten Jahre, dem demographischen Wandel vorzubeugen und die Großgemeinde Mengerskirchen insbesondere für junge Familien lebenswert zu gestalten, steht die Ausweisung der Vorrangfläche A 107 kontrovers entgegen. Mit der Gründung des Bildungsforums wurde die Grundlage für einen Gegentrend zur demographischen Entwicklung in unserer Heimatgemeinde geschaffen. Dazu gehören Gründerzentrum, Zukunftsforum, Inklusionshaus, moderne Schulen und Kindergärten, attraktive Freizeit- und Erholungsflächen und die Ausweisung neuer Baugebiete. So wurde die Großgemeinde in den letzten Jahren zu einer modernen, bei Familien beliebten, Wohnregion gestaltet.
Die Nähe der Vorrangfläche an Siedlungsräume – bis auf 45 m an das östliche Wohngebiet „Auf der Goß“ in Mengerskirchen und bis auf 10 m an den Maienhof und das Forsthaus Kahlenberg in Winkels – stellt einen gravierenden Einschnitt in die städtebauliche Ordnung der Großgemeinde dar.
Das Wohngebiet „Auf der Goß“ wurde erst 1996 von der Gemeinde als Neubaugebiet ausgegeben und im Vorfeld vom RP im Regionalplan festgesetzt. Als reines Wohngebiet mit Anliegerverkehr und direktem Anschluss an verkehrsfreie Naherholungsflächen, lag der Quadratmeterpreis des Baulands an der Spitze der Großgemeinde. Die reine Ausweisung der Vorrangfläche bedeutet für ein ganzes Wohngebiet und eine ganze Gemeinde Wertminderungen am Wohneigentum. Für den Ortsteil Mengerskirchen ist die Blickachse auf das Gebiet A 107 mit dem Wald um die Maienburg prägend und städtebaulich von großer Bedeutung. Da in der Großgemeinde selbstgenutztes Wohneigentum vorherrscht, bedeutet die Ausweisung der Vorrangfläche A 107 nicht nur eine Eigentumsminderung direkt betroffener Anwohner, sondern der Allgemeinheit eines ganzen Ortes. Direkte Anwohner des Gebietes müssen um eine Minderung von einem Drittel des Wertes ihrer Immobilien fürchten.
Lärmbelästigung, Feinstaub, deutliche Verschlechterung der Luftqualität und der Wegfall wichtiger Naherholungsflächen, die für die räumlich angrenzende Grundschule und den Kindergarten Zugang in verkehrsfreien Naturraum bietet, verringert die Lebensqualität des Ortes gravierend.
Den beiden Gebäuden Maienhof und Forsthaus Kahlenberg wird mit der Ausweisung der Vorrangfläche A107 die Grundlage des Gebäudetypus genommen. Für beide Gebäudetypen wird ein Standort umgeben von Natur und Landwirtschaftsfläche zum Werterhalt benötigt.
Mögliche Bodensetzungen und ganze Hangrutsche – wie aus der Vergangenheit bekannt und an anderer Stelle dokumentiert - bergen eine große Gefahr für Bauschäden und die Sicherheit von Menschen, die in den Orten leben. Sowohl für den Ort Mengerskirchen als auch den Ort Winkels.
Klimawandel und in den letzten Jahren zu beobachtende Extremwetter sollten aufmerksame Planer zum Umdenken zwingen. Es können nicht länger reine Aspekte, wie die Nähe von Vorranggebieten zu existierenden Lagerstätten und deren Wirtschaftlichkeit, über der Sicherheit und Existenzgrundlage einer ganzen Region stehen. Vorrangflächen dürfen nicht länger so dicht an Siedlungsflächen liegen!
Die Fläche A107, die im Regionalplanentwurf von einer vormaligen Vorbehaltsfläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe in eine Vorrangfläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe umgewandelt werden soll, hat sich im Regionalplan 2010 noch in großen Teilen mit einer ausgewiesenen Vorrangfläche für Natur und Landschaft überschnitten. Diese Vorrangfläche für Natur und Landschaft ist im aktuellen Regionalplanentwurf nun nicht nachvollziehbar verschwunden. Wir weisen an dieser Stelle auf die Ziele von ausgewiesenen Vorrangflächen für Natur und Landschaft hin (Kapitel 6.1.des Regionalplantextentwurfs): “Die Vorranggebiete für Natur und Landschaft sind als wesentliche Bestandteile eines überörtlichen Biotopverbundsystems zu sichern, zu entwickeln und vor Beeinträchtigungen dauerhaft zu schützen”. Dieses Ziel lässt sich mit einem Tonabbau nicht vereinbaren. Dies wird auch aus dem Regionalplantextentwurf (Kapitel 6.9-1) klar, in dem gesagt wird, dass sich einzelne Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft mit Vorrangflächen für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten überschneiden, dies aber nur dann möglich ist, wenn die “Lebensräume für die dort Wert gebenden Arten mit dem genehmigten Abbaubetrieb verträglich sind”. Da bei einem Tonabbau metertief Erde abgetragen wird und die ursprüngliche Oberfläche (Wald, Wiesen, etc.) vollständig vernichtet werden, liegt hier keine Verträglichkeit vor.
Der aktuelle Regionalplanentwurf weist gegenüber dem Regionalplan 2010 eine signifikante Vergrößerung des Vorbehaltsgebietes für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten im Bereich Zimberg im Norden über die Grenze hin zur Gemeinde Greifenstein auf. Dies überschneidet sich mit dem dort bereits 2010 ausgewiesenen Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Die Ziele des Regionalplans Mittelhessen, sehen die Entwicklung von Verbindungsflächen vor, um zusammenhängende überörtliche Biotopsysteme zu entwickeln. Um diesen Zielen zu entsprechen, sollte hier auf eine Vergrößerung der Vorbehaltsfläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe gegenüber des bereits ausgewiesenen Vorranggebiet für Natur und Landschaft verzichtet werden (siehe “Eckpunktepapier für die Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen” Abschnitt 6.1.1 vom 20.02.2018).
Der Regionalplanentwurf weist südlich der vorgeschlagenen Vorrangfläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (A107) eine Bestandsfläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe auf. Diese Bestandsfläche ist bis heute nur zum Teil abgebaut worden. Der Entwurf des Regionalplantextes weist als Ziel solcher Bestandsflächen (Kapitel 6.9-1) ausdrücklich darauf hin, dass die vollständige Ausbeutung eines bestehenden Anschlusses Vorrang gegenüber einer Erweiterung hat. Hier sei die Frage gestellt, warum nicht erst die bereits bestehende Vorrangfläche ausgebeutet, bevor eine neue Vorrangfläche ausgewiesen wird.
Im Folgenden nehmen wir zu dem SUP Prüfbogen und der FFH-Vorprüfung Stellung:
1.1. VRG Siedlung Bestand
Wir üben Kritik an der Methodik: Nach dem Prüfkriterium (VRG Siedlung Bestand) entstehen um das Gebiet A107 schall- und stoffliche Wirkungen (bis 300m) mit einer Betroffenheit von 4 % in der Wirkzone. Damit wird hier keine Erheblichkeit gesehen (da kleiner 20%). Hier sollte die Systematik überdacht werden. Die Wirkzone wächst mit der Gebietsgröße. Je größer das Abbaugebiet umso größer ist zwangsläufig auch die Fläche der Wirkzone.
Beispiel:
Würde man ein Abbaugebiet von nur 5 ha mit dem gleichen Abstand am Ortsrand Mengerskirchen planen, wären sicher ein Anteil von mehr als 20 % der Wirkzone betroffen und damit die Erheblichkeitsschwelle überschritten. Nun ist aber hier ein Gebiet von 33,8 ha geplant. Damit gehen weit mehr Beeinträchtigungen für die gleichen Anwohner einher und hier soll nun keine Erheblichkeit bestehen? Das erscheint uns sehr fraglich.
Hier sollte die Methodik auf Plausibilität untersucht werden, dies gilt im Übrigen auch für die Schallwirkungen (bis 300m) beim Wald mit Erholungsfunktion und beim Wohnen im Außenbereich (Optische Wirkungen).
Durch die geplanten Abbaumaßnahmen wird aktiv in die Bodenstrukturen und das geologische Gefüge eingegriffen. Insbesondere drei örtliche Vorfälle aus der Vergangenheit geben uns Anlass zur Besorgnis.
Das zeigt eindrücklich, dass auch immer unabsehbare Folgen mit einem Abbaugebiet verbunden sein können, die zuvor im bergrechtlichen Verfahren und durch geologische Expertise wohl nicht abgeschätzt werden können. Mit der Festlegung einer Vorrangfläche für den Tonabbau wird mit dem Regionalplan eine Standortwahl getroffen, die insbesondere unmittelbare Auswirkungen auf den Siedlungsbereich der Ortsteile Mengerskirchen, Winkels und das direkt angrenzende FFH- und Naturschutzgebiet Maienburg haben wird. Wer garantiert, dass hier nicht der Zimberg, der Burgberg Maienburg, die Kanzel und der Untergrund der nahegelegenen Wohnsiedlungen und Grundschule der Ortslage Mengerskirchen durch den massiven Eingriff in geologische Strukturen ins Rutschen kommen? Ferner befürchten wir unter dem Eindruck der Überschwemmungskatastrophe im Sommer 2021 und der Voraussage sich mehrender Starkregenereignisse, dass dieser Standort allein schon aus topographischer Sicht sehr kritisch zu sehen ist. Mit den Abbaumaßnahmen wird der Boden und die bisher schützende Vegetationsschicht abgetragen. Mögliche Erdrutsche können sich ihren Weg über den südostexponierten Hang in Richtung des nordöstlichen Ortsrands Winkels und des Faulbachtals suchen. Am südöstlichen Ortsrand von Mengerskirchen könnte es zu massiven Nachrutschungen kommen. Aus diesen eindrücklichen Erfahrungen der Vergangenheit hier vor Ort und dem fortschreitenden Klimawandel ist das eine Gefahr, die auf Ebene der Regionalplanung zu thematisieren ist und nicht auf die nachfolgende Planungsebene abgeschichtet werden kann. Es geht hier um die Prüfung der grundsätzlichen Standorttauglichkeit in Siedlungsnähe.
1.2. Wald mit Erholungsfunktion
a. Das FFH- und Naturschutzgebiet Maienburg stellt einen bedeutenden Teil der örtlichen Waldfläche dar, das von vielen Anwohnern, aber auch Gästen genutzt wird. Die Burgruine Maienburg ist ein beliebtes Ziel für Wanderer und Fahrradfahrer. Die Fläche wird gerne zum Waldbaden genutzt, weil sie Ruhe und Stille verspricht.
b. Das nördlich vorgelagerte Wäldchen (Melmheck), welches in der geplanten Vorrangfläche für den Abbau liegt, ist ein fester Bestandteil der naturpädagogischen Arbeit an Grundschule und Kindergarten.
c. Der Weg um den Zimberg wird von vielen Bürgern zur Freizeitgestaltung und Naherholung genutzt. Ebenfalls nutzen Sportvereine wie LCM und Fußballverein die nahegelegene Trainingsmöglichkeit. Zwei Kapellen liegen an und können als kulturelles Gut eingestuft werden.
d. Die Franz-Leuninger- Schule sowie der Kindergarten nutzen den Dillhäuser Weg regelmäßig, für die Naturpädagogik.
1.3. Wohnen im Außenbereich
a. Das landwirtschaftliche, aktiv bewirtschaftete Anwesen der Familie Scholz und das Forsthaus Kahlenberg liegen ca. zehn Meter vor der eingezeichneten Grenze.
2. Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
a. Die betroffene vielfältige Naturlandschaft bietet zurzeit einen wertvollen Magerrasen, der die Artenvielfalt stützt. Dieser wurde unter Einsatz großer finanzieller Mittel angelegt. Der Entwurf des Regionalplantextes vom 15.09.2021 listet Magerrasenkonzepte als Beispiel örtlicher Naturschutzkonzepte. Da vorhandener Magerrasen an das bestehende FFH-Gebiet “Maienburg bei Winkels” grenzt, ist es unverständlich, wie dieser im geplanten Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe liegen kann.b. Einen Baumbestand mit Geschichte. Siehe die 1000-jährige Linde.
c. Ein Eingriff bedroht die ansässige Fledermauspopulation und die Vogelwelt durch das Entziehen wichtiger Nahrungsquellen und großer Unruhe, wie zum Beispiel Erschütterungen.
d. Das über Jahrzehnte gewachsene, durch Extensivierung gewonnene Land, bietet Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen.
2.1. Stellungnahme zur FFH-Vorprüfung:
In südwestlicher Richtung schließt unmittelbar an das Plangebiet das FFH Gebiet „Maienburg bei Winkels“ (Gebiet 5415-303) an. Hierzu wurde im Zuge der Planung eine FFH-Prognose durchgeführt mit dem Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auf dieser Planungsebene ausgeschlossen werden können. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Wir sehen eine Gefährdung des Erhaltungszustandes und halten eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für zwingend erforderlich.
Begründung:
Hydrologie, Geologie und Umfeld:
Nicht ausreichend gewürdigt werden die Auswirkungen eines Tontagebaus auf die hydrologischen Gegebenheiten (Siehe hierzu auch unsere Ausführungen zum Schutzgut Wasser). In der Grunddatenerhebung zu Monitoring und Management des FFH-Gebietes „Maienburg bei Winkels“ (Seite 21) ist zu lesen: der „Puffer zum Abbaugelände sollte auch weiterhin bestehen. Aus Biotopschutzgründen (Grenzstrukturen) und hydrologischen Überlegungen heraus ist ein Abbau bis zur Grenze des FFH-Gebietes zu vermeiden“. In diesem Gutachten wird konkret das ausgebeutete Abbaufeld „Maienburg“ thematisiert, dennoch ist das ein Hinweis auf den hydrologischen Einfluss eines angrenzenden Abbaus auf das FFH-Gebiet und die unbedingte Einhaltung von Pufferzonen.
Wir sehen unabhängig von der Einhaltung von Pufferzonen wesentlich weitreichendere Folgen. Nach der Darstellung im WRRL-Viewer (Themenkarte: Wasserabhängige FFH- und Vogelschutzgebiete) ist das FFH- und Naturschutzgebiet als wasserabhängig dargestellt. Auch in der Verordnung zum Naturschutzgebiet „Maienburg bei Winkels“ vom 15. September 1993, erlassen vom Regierungspräsidium Gießen, findet man hierzu einen Verbotstatbestand in § 3 Satz 1 Nr. 4. Hiernach ist es verboten „den Zu- und Ablauf des Wassers oder den Grundwasserstand zu verändern“. Damit wird auch vom Verordnungsgeber die Abhängigkeit dieses Schutzgebiet von den lokalen Wasserverhältnissen und dem Grundwasser dokumentiert.
Der Einfluss der Veränderung des lokalen Wasserregimes durch einen Abbau auf das FFH- und Naturschutzgebiet kann nicht durch Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahmen auf Ebene eines bergrechtlichen Verfahrens geregelt werden. Die bergbauliche Nutzung der angrenzenden Flächen führt zwangsläufig zu einer grundlegenden Veränderung des Wassergefüges, da die Abbausohle ständig abgepumpt werden muss. Diese Tatsache ist auch nicht zu vermeiden und hängt mit der grundsätzlichen Standortwahl zusammen. Die mögliche Beeinträchtigung auf das FFH-Gebiet kann daher auf dieser Planungsebene nicht ausgeschlossen werden, ist zu prüfen und kann auch nicht abgewogen werden. Dies wiegt umso schwerer, als dass durch den Klimawandel und den damit verbundenen Trockenstress bereits allendhalben Waldschäden zu verzeichnen sind. Diese kumulativen Wirkungen sind zu beachten, denn genau diese Waldgesellschaften sind durch das FFH-Gebiet geschützt.
In der Planfläche ist im nord/nordöstlichen Bereich von der Melheck bis zur Kanzel insgesamt ein Waldbestand betroffen, der derzeit für das Naturschutzgebiet Maienburg einen vorgelagerten schützenden und geschlossen Waldriegel bildet. Vor dem Hintergrund sich mehrender Sturmereignisse und der sich durch den Abbau verändernden lokalklimatischen Verhältnisse sind mögliche Beeinträchtigungen auf das FFH- und Naturschutzgebiet zu prüfen.
Gleiches gilt für mögliche Gefahren durch Rutschungen (Siehe Ausführungen zum Schutzgut Mensch), denn durch den Eingriff in geologische Strukturen kann ein Abrutschen des Basaltkegels und die damit verbundene Schädigung bzw. Verschlechterung des FFH-Gebietes nicht ausgeschlossen werden.
LRT 6510 Magere Flachlandmähwiesen:
In der Erheblichkeitseinschätzung der Planungsauswirkungen kommen Sie zu dem Ergebnis, dass die Bestände von LRT 6510 im FFH-Gebiet nicht als für den Naturraum Westerwald signifikant eingestuft werden. Im Hinblick auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren 2019/2145 zur „Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Mähwiesen“ in Deutschland ist diese Argumentation nicht mehr haltbar. Dieser LRT ist in jedem Fall zu erhalten und darf durch den Abbau nicht beansprucht oder beeinträchtigt werden. Die Flachland-Mähwiese erstreckt sich in nordöstlicher Richtung zudem über die Grenze des FFH- und Naturschutzgebietes hinweg bis zum angrenzenden Waldstück „Melmheck“ und wird auch kongruent bewirtschaftet. Auch aus der im NATUREG einzusehenden „FFH-Grunddatenerfassung ist zu entnehmen, dass die angrenzenden Grünlandstrukturen als Kontaktbiotop einen positiven Einfluss auf das Gebiet haben.
Weiterhin ist in der Grunddatenerhebung (Seite 31) zu lesen: „Die Mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) werden bei gleich bleibender, extensiver Mähnutzung erhalten und mittelfristig weiter ausgehagert sowie in ihrer Ausbildung verbessert werden, so dass für den Naturraum signifikante Vorkommen im Gebiet entstehen.“ Es ist nicht auszuschließen, dass sich durch den seit 1½ Jahrzehnten bestehenden Pflegeplan und die kongruente Bewirtschaftung dieser zusammenhängenden Grünlandfläche bereits ein signifikanter Bestand ausgebildet hat. Dieser zusammenhängende von Wald- und Gehölzstrukturen umfasste Grünlandstandort (Barbacker) sollte daher insgesamt betrachtet werden.
Nordöstlich angrenzender Waldbestand:
Zitieren möchten wir hier aus der Grunddatenerhebung zu Monitoring und Management des FFH-Gebietes „Maienburg bei Winkels“ (Seite 24):
„Das FFH-Gebiet „Maienburg bei Winkels“ sollte um den nordwestlich [hier muss es sich um einen Fehler handeln, das fragliche Gebiet lieg nordöstlich] angrenzenden kleinen Waldbereich (Größe: 0,37 ha) erweitert werden. Der Wald kann dem Lebensraumtyp *9180 – Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion im Sinne der FFH-Richtlinie zugeordnet werden. Der Standort ist leicht mit Basaltgestein verblockt in schwach hängiger Lage. Der Wasserhaushalt reicht von frisch bis zu etwas feucht. Auf einen wasserzügigen Standort deutet eine alte Wasserentnahmestelle (unterirdischer Wasserbehälter) hin. Der Edellaubbaumwald ist zwei- bis mehrschichtig aufgebaut, weist kleine Lichtungen im unteren Bereich und einen strukturreichen Waldrand auf einem alten Lesesteinriegel auf. Kleine und große Baumhöhlen, viel liegendes Totholz und Epiphyten bereichern neben einer markanten, bemerkenswert alten Sommer-Linde den Wald.“
Die tausendjährige Sommerlinde ist uns bekannt und ist zweifelsohne naturdenkmalwürdig. Der Bestand ist in der FFH-Grunddatenerfassung als positiv auf das Gebiet wirkendes Kontaktbiotop gekennzeichnet. Dieser Bereich sollte auf jeden Fall als Pufferzone und aufgrund seiner Wertigkeit als LRT 9180 bestehen bleiben. Der Wasserbehälter und die alte Linde gehören zum Standort des ehemaligen Hofgutes Maienberg (siehe Ausführungen zu Kulturgüter und sonstige Güter)
Fauna:
In der Grunddatenerhebung (Seite 15) steht: „In den Edellaubbaumbeständen sind dringend Nachuntersuchungen der alt- bzw. totholzbesiedelnden Käfer- und Fledermausarten der FFH-Richtlinie sowie der waldbewohnenden Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie und der Roten Listen zu empfehlen, da diese Baumbestände das Hauptschutzgut der „Maienburg bei Winkels“ darstellen.“
Nach der abschließenden Empfehlung der Grunddatenerhebung sollte das Hauptschutzgut des FFH-Gebietes zukünftig faunistisch untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Nachuntersuchungen sind uns nicht bekannt. Insbesondere beim Vorkommen von Fledermäusen, das aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen, als sehr wahrscheinlich angesehen werden kann, wäre der Einfluss eines Abbaus auf das FFH-Gebiet zu prüfen. Gleiches gilt für die Avifauna. Mögliche negative Einflussfaktoren sind hier insbesondere die zu befürchtende Geräuschkulisse sowie die Verinselung des Schutzgebietes.
Tagfalter und Widderchen:
Auch hier zitieren wir aus der Grunddatenerfassung (Seite 20):
„Die Nachweise der genannten bemerkenswerten Schmetterlingsarten untermauern die hohe lokale Bedeutung, die das FFH-Gebiet für den Schmetterlingsschutz besitzt.“ Eine Verschlechterung durch eine Verinselung ist hier zu erwarten. Auch hier sind in jedem Fall Pufferzonen vorzusehen die bis mindestens an die derzeit bestehende Werkstraße des Tonabbaus in nördlicher Richtung reichen müssten. Keinesfalls darf ein geplanter Abbau den Grünlandkomplex Barbacker zerschneiden.
Insgesamt kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes auf dieser Planungsebene nicht auszuschließen ist und kann daher auch nicht abgewogen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist zwingend durchzuführen.
2.1. Rechtlich gesicherte Kompensationsflächen
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes in eine Kompensationsfläche an der Ortsrandlage Mengerskirchen betroffen. Wir erwarten, dass diese Fläche als Tabufläche aus der Planung genommen wird.
2.2. Wald
Unmittelbar vom Abbaubereich betroffen sind Teile des Waldbestandes auf dem Zimberg. Welcher mittelbarere Schaden an dem gesamten Baumbestand auf dem Zimberg durch hydrologische Veränderungen entstehen kann, ist nicht absehbar. Der Waldbestand des Zimbergs zeichnet sich nach dem Landschaftsplan der Gemeinde Mengerskirchen als strukturreicher Buchenwald mit Stieleiche, Hainbuche, Bergahorn und Sommerlinde als sehr wertvoller Lebensraum aus. Auf der Kuppe des Zimberg findet sich ein Blockschuttwald.
Der Bereich Melmheck ist ebenfalls stark verblockt hier setzt sich der Waldbestand der Nordflanke der Maienburg fort. Im südwestlichen Bereich befindet sich ein Niederwaldrelikt als kulturhistorisch wertvoller Landschaftsbestandteil. Wir halten diesen Wald für schützenswert, auch als unbedingte Pufferzone zum FFH- und Naturschutzgebiet.
2.3. Grünland
Das Grünland nördlich von Winkels ist bis über den Maienhof hinaus bis in das Plangebiet als feuchter bis wechselfeuchter Standort anzusprechen. Die durch den Tonabbau bedingten negativen Wirkungen auf diese Flächen bis an die Winkelser Ortslage werden unter den Themenpunkten Wasser und Boden weiter besprochen.
Der gesamte Grünlandkomplex des westlichen Plangebietes zeichnet sich durch seinen Artenreichtum auf einem frischen Standort aus. Die Grünlandzahl dieses Standortes liegt laut Bodenviewer bei 10 bis 20. Dieser schützenswerte Extremstandort sollte unbedingt erhalten werden. Auch aufgrund der seit Jahrzehnten dauernden extensiven Nutzung muss hier unbedingt ausgeschlossen werden, dass Bereiche mit LRT 6510 beansprucht werden. Eine nähere pflanzensoziologische Untersuchung war uns jahreszeitenbedingt nicht möglich.
3. Fläche, Boden
3.1. Böden mit extremen Standorteigenschaften (mittelmaßstäbig)
a. Die Tongewinnung macht das Absenken des Grundwasserspiegels notwendig. Ackerland unter dem ausgewiesenen Gebiet wird durch das Entziehen des Wassers schwer nutzbar sein.
b. Auch die Bäume des FFH Gebietes werden mit dem abgesenkten Grundwasserspiegel nicht überleben können. (Beispiel: Kilometer vor dem Hambacher Forst sind die Bäume in den Gärten der Anwohner nicht mehr lebensfähig. Der Braunkohleabbau hat auch hier ein Absenken des Grundwasserspiegels nötig gemacht. Die Auswirkungen erstrecken sich kilometerweit.)
c. Das über Jahrzehnte gewachsene, durch Extensivierung gewonnene Land, bietet Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen.
d. Es besteht die Gefahr von Erosionen durch Anwendung großen Gerätes. Steine, des besonders schützenswerten Basaltschutthangs am Berg, könnten sich lösen und Wanderer wie Anwohner verletzen.
e. Die Burgruine „Maienburg“ unterliegt keiner Instandhaltung. Starke Erosionen und Erschütterungen können Zerstörung des Gemäuers bedeuten.
3.2. Ertragssichere Böden (mittelmaßstäbig)
Beansprucht werden sollen z.T. um hochwertige, ertragsreiche Mäh- und Weideflächen für die ansässige Landwirtschaft. Ein sukzessiver Abbau und Verfüllung mit dem Ziel der Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzbarkeit, stellt einen gravierenden Eingriff in die Nutzbarkeit dar. Sicher sind Tagebaunachfolgenutzungen geeignet, wertvolle Sekundärlebensräume zu schaffen, doch wiederhergestellte Weideflächen und Ackerflächen (s. Tabelle 13 auf Seite 118 des Regionalplans: Geplante Folgenutzungen der Vorranggebiete oberflächennaher Lagerstätten Bestand und Planung) weisen nicht automatisch dieselbe Wertigkeit und Vielfalt auf. Nach Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Abbauvorhabens auch auf die umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen umgreifen. Die Erweiterung der Abbauflächen wird ein weiteres Absenken des Grundwasserspiegels verursachen. Die hangabwärts liegenden Flächen in südösterlicher Richtung des Planungsgebiets werden durch die Senkung des Grundwassers ebenfalls beeinflusst. Durch einen niedrigeren Grundwasserstand kann der Ertrag der landwirtschaftlich genutzten Flächen ebenso stark beeinträchtigt und vermindert werden, wie auch durch das fehlende Hangwasser. Der bisherige sichere Ertrag ist dann nicht mehr gewährleistet.
In Betrachtung moderner Viehhaltungsformen und der Weidehaltung des Viehs, ist diese arrondierte Fläche von enormer Wichtigkeit für den Betrieb der Familie Scholz. Außerdem wurde durch jahrelange extensive Bewirtschaftung eine Arten- und Pflanzenvielfalt generiert und ermöglicht, die durch den Verlust der Fläche gänzlich verloren geht.
Durch anstehende Aufforstung besteht zudem zu befürchten, dass weitere wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gehen, sofern diese für eine Ersatzaufforstung benötigt werden.
Zudem befinden sich im Bereich der Melmheck, der Feuchtwiesen nördlich Winkels und des Zimbergs nach der Karte 5.1. Kategorien des Fläche- und Objektschutzes des Landschaftsplanes schutzwürdige Archivböden.
4. Wasser
Die Untersuchungsmatrix erstreckt sich in der Umweltprüfung nur auf die Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Überflutungsflächen.
Großflächige Abbauvorhaben wie dieses greifen jedoch massiv in den örtlichen und umgebenden Wasserhaushalt ein. Während des jahrzehntelangen Betriebes einer Tongrube und ggf. auch in der Nachnutzung muss das Grundwasser dauerhaft abgepumpt werden. Hierdurch wird der Wasserhaushalt auch der umliegenden Flächen nachhaltig beeinflusst. Bereits jetzt ist der Wasserhaushalt durch abgesenkte Grundwasserstände durch die bestehenden Abbaugebiete gestört.
Der vom Abbauvorhaben betroffene Hang weist auf der gesamten Fläche mehrere wasserzügige Standorte auf. Dies ist wohl auf das Hangwasser zurückzuführen, dass an den Tonschichten gestaut wird. Teiche mit Binsen-, Simsen und Rohrkolbenbestand, die vermutlich durch die abbaubedingten Absenkungen des Abbaufeldes Maienburg entstanden sind (auch in der Biotopkartierung NATUREG-Viewer zu sehen) finden sich auf dem westlich gelegenen Grünland. Des Weiteren befindet sich ein Brunnen an dem bereits erwähnten Standort des ehemaligen Hofgutes Meienberg. Im nordöstlich gelegenen Waldbereich ist in der topographischen Karte ein Brunnen vermerkt. Dieser Brauchwasserbrunnen, welcher sich seit 1958 im Besitz der Familie Scholz (Maienhof) befindet, würde ebenfalls von dem Abbaugebiet betroffen sein. Er speist ergänzend den angrenzenden Maienhof mit mehreren Kubikmetern täglich. Das hochwertige Wasser wird für das Tränken der Tiere und die Maschinenpflege benötigt.
Im westlich gelegenen Bereich ist nach dem HLNUG-Bodenviewer feuchtes Grünland zu verzeichnen. Außerdem entspringt in diesem Bereich ein namenloses Gewässer, das auf Höhe des Sedimentationsbeckens (Vorbecken) des zwischen Winkels und Probbach gelegenen Waldsees in den Faulbach mündet. Dieses kann durch die abbaubedingte Veränderung der hydrologischen Verhältnisse versiegen. Dieses Gewässer ist ständig wasserführend und trägt u. a. zur Speisung des Waldsees bei. Seit der Erweiterung des Abbaufeldes Georg/Wimpfsfeld 3 (Arborn) und der Änderungen im Abbaufeld Wimpfsfeld 2 kann man eine verstärkte Sedimentfracht des Faulbachs mit Feinsediment (Ton) beobachten. Das kann in diesem für den Grundwasserschutz wichtigen Bereich sowohl zu einer sukzessiven Kolmation der Gewässersohle des Faulbachs als auch zu einer erhöhten Sedimentbelastung im Waldsee führen.
Auch das süd- bis südöstlich an das Plangebiet angrenzende hofnahe Acker- und Grünland wird von den Veränderungen des Wasserregimes auch über die reine Abbauzeit hinaus betroffen sein. Damit gehen wertvolle artenreiche Feuchtgrünlandbestände unwiederbringlich verloren. Gemeinsam mit dem Verlust der hofnahen Grünlandflächen durch die geplante Abbaufläche im Nordosten
en dürfte das für den landwirtschaftlichen Betrieb Maienhof existenzbedrohend sein.
Insgesamt handelt es sich bei dem Plangebiet, genau wie bei den östlich angrenzenden Flächen des Vorbehaltsgebietes für Grundwasserschutz (Bachmulde des Faulbaches), um einen Bereich, der im Sinne der Wasserwirtschaft sehr sensibel zu beurteilen ist. Eine nachhaltige Veränderung des Wasserhaushalts durch Abbauvorhaben ist zu befürchten.
5 Luft, Klima
Durch die geländemorphologische Veränderung des Gebiets findet auch ein Eingriff in das Kleinklima statt, da neue sonnenexponierte, sowie beschattete Standorte entstehen, was neue Wärme- und Kälteflächen entstehen lässt. Dies hängt wiederrum eng mit dem Bestand von Flora und Fauna zusammen.
Besonders beachtenswert sind die Staubemissionen, welche durch den Abbau des Tons unabwendbar entstehen werden. Es kommt zur Verunreinigung der umliegenden Luft und damit auch den umliegenden Flächen, Wäldern und Gebäuden.
Mit einer deutlichen Veränderung des Geländeklimas und einer erheblichen Erhöhung der Staubbelastung ist damit zu rechnen.
Durch ein Heranrücken des Tonabbaus an die Ortslagen Mengerskirchen und Winkels sowie den landwirtschaftlichen Betrieb “Maienhof” und das Forsthaus “Kahlenberg” ist hier mit einer Verschlechterung der Luftqualität zu rechnen. Dies wird zum einen verursacht werden durch den Einsatz von schweren Gerätschaften (LKW, Bagger, etc.) aber auch den Abtrag der einzelnen Erd- und Tonschichten. Insbesondere mit einer Erhöhung der Feinstaubbelastung sowie von Stickoxiden ist zu rechnen. Es ist hervorzuheben, dass in Mengerskirchen die Grundschule “Franz-Leuninger-Schule” sowie das Sportzentrum, welches sowohl von der Grundschule als auch vom Fußballverein und Leichtathletikclub genutzt wird, in Nachbarschaft zu A107 unmittelbar von einer Verschlechterung der Luftqualität betroffen wären. Dies lässt sich durch Lärmschutzwände nicht minimieren. Auch das direkt an A107 angrenzende FFH-Gebiet “Maienburg bei Winkels” wäre hiervon betroffen.
Die Folgen des Klimawandels sollten bei der weiteren Bewertung nicht außeracht gelassen werden. Derzeit sind nicht nur in unserm Bereich zahlreiche Baumarten von den langen Trockenperioden der letzten Jahre in ihrem Bestand gefährdet.
6. Landschaft
Landschaftsräume mit besonderen Landschaftsbildfunktionen (Vielfalt, Natürlichkeit, Eigenart, erholungsrelevante Landschaftsqualität, Schönheit)
Die Einwohner des Marktfleckens sind seit je her mit dem Abbau von Ton verbunden. Riesige Krater, die nach dem Abbau des Tons im Landschaftsbild verbleiben, können trotz Umfriedung nicht als „schön“ bezeichnet werden. Jüngst wird allen Bürgern das Abtragen des Hansebergs zugemutet. Eine Tonstraße verläuft über Wanderwege. Die Bewohner des Markfleckens sind bereits einigen Belastungen ausgesetzt.
Die im Plangebiet vorzufindende Kulturlandschaft setzt sich zusammen aus kleineren und größeren Waldbeständen, Gehölzstrukturen, Grünlandkomplexen teils sehr unterschiedlicher Standorte. Der Tontagebau hat schon erheblich in diese Bestände eingegriffen, sowohl auf Greifensteiner als auch auf Mengerskirchener Seite und Landschaftsschäden verursacht. Man richtet hier einen weiteren Schaden in unserer Kulturlandschaft an. In dem Gebiet befinden sich sehr kleingliedrige Habitatstrukturen, die im Sinne der Biodiversität einen hohen Wert darstellen. Insbesondere vor dem Hintergrund des Biodiversitätsrückgangs ist dieser Standort sehr kritisch zu betrachten.
Die Grundsatzentscheidung über den Standort des Abbaugebietes kann zudem nicht losgelöst davon beurteilt werden, wie auch die spätere Erschließung der Fläche und der anderen schon bestehenden Abbauflächen gesichert werden soll. Die Bewohner von Mengerskirchen und Winkels sind schon jetzt stark durch den Werksverkehr des Tonabbaus betroffen. Diese Beeinträchtigungen werden sich mit dem geplanten Vorhaben erhöhen. Der Landschaftsplan als verbindliche Fachplanung der Gemeinde Mengerskirchen wird sehr konkret zu den landschaftsbildlichen Auswirkungen des Tagebaus: „Alle in Mengerskirchen liegenden Tonabbaugebiete stellen als azonale Sonderstandorte gebietsuntypische Landschaften dar, deren landschaftsüberformende Wirkung durch geeignete Renaturierungsplanungen gemildert aber nicht beseitigt werden kann“ (Seite 52). Auf Seite 78 ist zu lesen, dass eine Ausdehnung des Tagebaus mit erheblichen Schäden für das Erscheinungsbild eines ganzen Talzugs einherginge und aus Sicht des Landschaftsschutzes deshalb als nicht vertretbar angesehen wird. Den deutlichen Aussagen dieser Fachplanung schließen wir uns an.
7. Kulturgüter, sonstige Sachgüter
Im Regionalplan 2010 ist die Maienburg bei Winkels als eine “dominierende, landschaftsbestimmende Gesamtanlage (Gruppe A)” dargestellt. Eine “erhebliche optische Beeinträchtigung der landschaftsprägenden, historischen Silhouetten und Ansichten durch Maßnahmen … des Rohstoffabbaus, … ist nicht zulässig.” Diese besondere Bedeutung der Maienburg als dominierende, landschaftsbestimmende Gesamtanlage (siehe Regionalplan 2010 Kapitel 5.6) ist im derzeitigen Planungsstand nicht berücksichtigt. Wie an anderer Stelle erläutert lässt sich eine negative Beeinflussung auf die Burgruine Maienburg aufgrund der beim Tonabbau notwendigen Absenkung des Grundwasserspiegels und der Eingriffe in geologische Gefüge nicht ausschließen. Des Weiteren ist die Maienburg durch ihre charakteristische Kuppelform des Naturschutzgebietes Maienburg, auf dem die Maienburg erbaut ist, weithin sichtbar. Ein direkt angrenzendes Abbaugebiet für Ton würde die im Regionalplan 2010 hervorgehobene Bedeutung der Maienburg als dominierend und landschaftsbestimmend schmälern. Ferner ist die Bedeutung des ehemaligen historischen Hofgutes Meienberg am Fuße der Maienburg im Interesse des Denkmalschutzes weiter zu untersuchen. Dieses Hofgut am nordöstlichen Burgberg ist geschichtlich belegt. Es diente zur Versorgung der im 14. Jahrhundert errichteten Maienburg. Anfang des 19 JH. wurde das Hofgut niedergelegt. Dieser Bereich sollte unbedingt kulturhistorisch gesichert werden und von der Fläche des geplanten Abbaugebietes herausgenommen (s. hierzu auch die weitere Bedeutung dieses Bereiches für das FFH „Maienburg bei Winkels“). Weiterhin ist zu beachten, dass auf der, in östlicher Richtung gelegenen mit Nadelforst bewaldeten Kuppe (Kanzel) Relikte einer germanischen Versammlungsstätte (Thing) befinden. Auch diese könnte, wie auch der angrenzenden Burgberg der Maienburg durch Abrutschungen geschädigt werden.
Weiterhin ginge durch die Zerstörung der schönen, ruhigen und erholsamen Naturlandschaft durch den Tonabbau in Richtung Maienburg ein wichtiger Spazier-u. Wanderweg um den Zimberg verloren. Der Dillhäuser Weg verband in früheren Zeiten zudem die Ortsteile Mengerskirchen, Winkels und Dillhausen. Als beliebter Wanderweg genutzt, findet man an seinem Rande zwei Kapellen, die durch das Vorhaben gefährdet sind:
Beide Kapellen sind in der Liste der Kulturdenkmäler von Hessen erfasst.
Diese damals von privaten Familien gestifteten Kapellen dienten über zwei Jahrhunderte hinweg bis heute als spirituelle Kraftquellen für sehr viele Menschen aus unserer Gemeinde. Sie sind kulturelles Erbe unserer Gemeinde und werden von gläubigen, traditionsbewussten Bürgerinnen und Bürgern aus Mengerskirchen gehegt und gepflegt. Selbst heute bei stark abnehmender Religiosität brennen noch immer täglich Kerzen vor den christlichen Bildnissen in diesen Kapellen: Marienbildnisse, Herz-Jesu Statue und Statue des Hl. Josef. Dies zeigt deutlich, dass bis heute noch immer Menschen dort im stillen Verweilen und im Gebet Kraft schöpfen in Krankheit und vielen anderen Nöten. Deshalb muss unbedingt verhindert werden, dass diese religiösen und spirituellen Kultstätten und Kraftquellen der Zerstörung der ruhigen und schönen Landschaft mittels Tonabbau zum Opfer fallen.
Die existenzbedrohende Wirkung des geplanten Tonabbaus auf dem Maienhof wurde bereits unter dem Kapitel Wasser und Boden beschrieben. Die Flächen rund um Winkels und Mengerskirchen werden von diesem Hof sowie dem geplanten Abbaugebiet nördlich anschließenden Schäfereibetrieb Klebach seit Jahrzehnten ackerbaulich und im Sinne der Entwicklung und Beibehaltung unserer Kulturlandschaft als Grünland (Weide und Mähwiesen) bewirtschaftet. Dem Schäferbetrieb wird durch die Landschaftszerschneidung künftig die Möglichkeit genommen auf die Flächen nordwestlich der Maienburg zu ziehen. Gerade diese Form der Bewirtschaftung ist in den letzten Jahrzehnten Voraussetzung dafür gewesen, dass hier sukzessive die Wertigkeit und Artenvielfalt des Grünlandes entwickelt und verbessert wurde.
Sollten diese beiden lokalen Betriebe in Zukunft unsere umgebende Landschaft nicht mehr bewirtschaften können, sehen wir hierin eine Bedrohung unserer örtlich gewachsenen Kulturlandschaft mit allen positiven Wirkfaktoren auf die Biodiversität und den Erholungswert.
Abschließend stellen wir die grundsätzliche Notwendigkeit der Ausweisung einer weiteren Abbaufläche in Frage. Herr Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Firma Tonschmidt, hat am 15.02.2022 innerhalb einer formellen Informationsveranstaltung im Rahmen einer Gemeindevertretersitzung unseres Markfleckens Mengerskirchen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in den kommenden 20 Jahren kein Bedarf an der Fläche A107 bestehe. Herr Stephan Schmidt konnte die Ausweisung des Regionalplans nicht nachvollziehen. Ebenfalls verwies Herr Schmidt auf die Schwierigkeiten, die ein Tonabbau in diesem Gebiet mit sich bringt, da ihm die Erdrutsche der Vergangenheit durchaus bewusst sind.
Fazit:
Unter Berücksichtigung der Leitlinien Nachhaltigkeit, demographischer Wandel und Klimawandel fordern wir die Herausnahme des Gebietes A 107 als Vorrangfläche aus dem neuen Regionalplan. Zudem würdigt die überschlägige Umweltprüfung unseres Erachtens nicht ausreichend die entgegenstehenden raumbedeutenden Belange bzw. die Raumwiderstände für den Bereich der Planfläche A107. Für das FFH-Gebiet „Maienburg bei Winkels“ ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Übrigen scheint auch keine Notwendigkeit für die Ausweisung einer weiteren Abbaufläche in dem bestehenden Abbaugebiet gegeben zu sein. Die Fläche ist als Vorranggebiet aus der Planung herauszunehmen.